Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel (Pflegebox) im Wert von bis zu 42 € / Monat.
Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben alle Personen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 40 des Elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI), welcher festlegt, dass die Pflegekasse die Kosten für benötigte Produkte erstattet.
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1. Auswahl Ihres Pflegepakets
Wählen Sie bis zu 3 Positionen:
Zusatzangaben Handschuhe
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Wichtige Hinweise für die Anfrage.
- Kostenfrei ab Pflegegrad 1
- Wir kümmern uns um alle Anträge
- Kostenlose monatliche Lieferung
- Jederzeit flexibel Box-Inhalte anpassen
*Bitte beachten Sie: Die Bereitstellung der Hilfsmittel und die Übernahme der Kosten erfolgen nach einer Prüfung und Feststellung des persönlichen Bedarfs durch die zuständige Pflegekasse.
*Ein ärztliches Rezept ist dafür nicht notwendig, der Antrag bei der Kasse reicht aus.
Wichtige Hinweise für die Übermittlung.
- Kostenfrei ab Pflegegrad 1
- Wir kümmern uns um alle Anträge
- Kostenlose monatliche Lieferung
- Jederzeit flexibel Box-Inhalte anpassen
*Bitte beachten Sie: Die Bereitstellung der Hilfsmittel und die Übernahme der Kosten erfolgen nach einer Prüfung und Feststellung des persönlichen Bedarfs durch die zuständige Pflegekasse.
*Ein ärztliches Rezept ist dafür nicht notwendig, der Antrag bei der Kasse reicht aus.
Häufige Fragen & Antworten
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Die Bereitstellung erfolgt nicht automatisch. Sie müssen einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Diese prüft den persönlichen Bedarf und bewilligt anschließend die Kostenübernahme.
Gut zu wissen: Ein ärztliches Rezept ist dafür nicht notwendig, der Antrag bei der Kasse reicht aus.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für sogenannte „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ (Produktgruppe 54) bis zu einem Wert von 42 € pro Monat. Die gesetzliche Grundlage ist § 40 SGB XI.
Zu den erstattungsfähigen Produkten gehören:
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Einmalhandschuhe & Fingerlinge
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Hände- und Flächendesinfektionsmittel
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Mundschutz (medizinische Masken / FFP2)
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Schutzschürzen
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Saugende Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch)
Anspruch haben alle Versicherten mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5, die in ihrer häuslichen Umgebung versorgt werden.
Zusatzinfo: Die Pflege muss dabei zumindest teilweise von privaten Pflegepersonen (z.B. Angehörigen oder Freunden) durchgeführt werden.

