Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel (Pflegebox) im Wert von bis zu 42 € / Monat.
Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben alle Personen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 40 des Elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI), welcher festlegt, dass die Pflegekasse die Kosten für benötigte Produkte erstattet.
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Wählen Sie bis zu 3 Positionen:
Zusatzangaben Handschuhe
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Wichtige Hinweise für die Anfrage.
- Kostenfrei ab Pflegegrad 1
- Wir kümmern uns um alle Anträge
- Kostenlose monatliche Lieferung
- Jederzeit flexibel Box-Inhalte anpassen
*Bitte beachten Sie: Die Bereitstellung der Hilfsmittel und die Übernahme der Kosten erfolgen nach einer Prüfung und Feststellung des persönlichen Bedarfs durch die zuständige Pflegekasse.
*Ein ärztliches Rezept ist dafür nicht notwendig, der Antrag bei der Kasse reicht aus.
Wichtige Hinweise für die Übermittlung.
- Kostenfrei ab Pflegegrad 1
- Wir kümmern uns um alle Anträge
- Kostenlose monatliche Lieferung
- Jederzeit flexibel Box-Inhalte anpassen
*Bitte beachten Sie: Die Bereitstellung der Hilfsmittel und die Übernahme der Kosten erfolgen nach einer Prüfung und Feststellung des persönlichen Bedarfs durch die zuständige Pflegekasse.
*Ein ärztliches Rezept ist dafür nicht notwendig, der Antrag bei der Kasse reicht aus.
Häufige Fragen & Antworten
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Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für sogenannte „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ (Produktgruppe 54) bis zu einem Wert von 42 € pro Monat. Die gesetzliche Grundlage ist § 40 SGB XI.
Zu den erstattungsfähigen Produkten gehören:
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Einmalhandschuhe & Fingerlinge
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Hände- und Flächendesinfektionsmittel
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Mundschutz (medizinische Masken / FFP2)
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Schutzschürzen
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Saugende Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch)
Die Bereitstellung erfolgt nicht automatisch. Sie müssen einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Diese prüft den persönlichen Bedarf und bewilligt anschließend die Kostenübernahme.
Gut zu wissen: Ein ärztliches Rezept ist dafür nicht notwendig, der Antrag bei der Kasse reicht aus.
Anspruch haben alle Versicherten mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5, die in ihrer häuslichen Umgebung versorgt werden.
Zusatzinfo: Die Pflege muss dabei zumindest teilweise von privaten Pflegepersonen (z.B. Angehörigen oder Freunden) durchgeführt werden.

