Kooperation mit Kliniken — Hilfe für Patient:innen & Angehörige

Zuletzt aktualisiert: 23.02.20262,4 Min. Lesezeit
Kooperation mit Kliniken2026-02-23T14:43:54+01:00

Kurzüberblick — Was bedeutet „Kooperation Kliniken“?

Die Kooperation zwischen Kliniken, Palliativteams, Hausärzt:innen und Angehörigen sorgt dafür, dass schwerkranke Menschen lindernde Behandlung, klare Kommunikationswege und eine nahtlose Weiter- bzw. Überleitung erhalten. Dies umfasst medizinische Behandlung, Schmerz- und Symptomkontrolle, psychosoziale Unterstützung und die Einbindung der Angehörigen in Entscheidungen. (dgpalliativmedizin.de)

Für wen ist diese Seite?

Für Patient:innen

Kurz, klar und verständlich — damit Sie wissen, welche Schritte eine Klinik unternimmt, wie Sie Ihre Wünsche (z. B. Patientenverfügung) einbringen und welche Unterstützung möglich ist. (leitlinienprogramm-onkologie.de)

Für Angehörige

Praktische Hinweise, Ansprechpartner und Informationen, wie Sie aktiv mitwirken können, welche Leistungen es gibt und wie die Übergabe in die Nachsorge oder nach Hause organisiert wird. (dgpalliativmedizin.de)

Unsere Ziele in der klinischen Kooperation

Kontinuität der Versorgung

Ziel ist eine lückenlose Betreuung — während der stationären Behandlung und bei der Entlassung in die ambulante Palliativversorgung oder Hospizbetreuung. Dafür werden Behandlungsziele, Medikamente und Hilfsmittel abgestimmt. (bundesgesundheitsministerium.de)

Transparente Kommunikation

Klar definierte Ansprechpartner:innen, strukturierte Übergabedokumente und gemeinsame Fallbesprechungen zwischen Klinik, Hausarzt/-ärztin und Palliativteam verbessern Sicherheit und Vertrauen. (dgpalliativmedizin.de)

Einbindung der Angehörigen

Angehörige werden informiert, beraten und — wenn gewünscht — in Pflegehandlungen und Entscheidungen eingebunden; psychosoziale und seelsorgerische Angebote sind Teil des Versorgungsnetzes. (dgpalliativmedizin.de)

Wie läuft die Kooperation konkret ab?

Aufnahme & Erstgespräch

  • Erhebung von Beschwerden, Wünschen und Versorgungszielen.
  • Besprechung mit dem Palliativteam (ärztlich/pflegerisch/sozial). (leitlinienprogramm-onkologie.de)

Interdisziplinäre Fallbesprechung

Ärzt:innen, Pflege, Sozialdienst, ggf. Seelsorge und Externe (z. B. Ambulante Palliativdienste) stimmen das weitere Vorgehen ab. (dgpalliativmedizin.de)

Entlassungs- und Überleitungsplanung

Frühzeitige Planung: welche Versorgung wird zu Hause nötig, welche Hilfsmittel, welche Ansprechpartner:innen übernehmen? Schriftliche Übergabedokumente sind Standard. (bundesgesundheitsministerium.de)

Nachsorge & Netzwerk

Ambulante Palliativdienste, Hausärzt:innen, Hospizdienste und Pflegeeinrichtungen bilden das Nachsorgenetz — mit klaren Kontaktpunkten für Patient:innen und Angehörige. (dgpalliativmedizin.de)

Was Patient:innen und Angehörige jetzt tun können

Vorbereiten & informieren

Schreiben Sie Ihre Wünsche auf (z. B. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht). Bringen Sie diese Unterlagen ins Gespräch mit dem Team. (leitlinienprogramm-onkologie.de)

Ansprechpartner benennen

Nennen Sie eine Kontaktperson in der Familie und informieren Sie das Klinikteam über bevorzugte Kommunikationswege. (lmu-klinikum.de)

Nach Entlassung: Pfade kennen

Fragen Sie nach dem Überleitungsplan: Wer ist zuständig? Welche Medikamente/Hilfsmittel sind geplant? Welche Dienste kommen nach Hause? (bundesgesundheitsministerium.de)

Häufige Fragen & Antworten

Gibt es finanzielle Unterstützung oder Rechtsansprüche?2025-11-19T16:51:37+01:00

Patient:innen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf palliative Beratung und Versorgung; Informationen hierzu finden Sie u. a. beim Deutschen Hospiz- und PalliativVerband und beim Bundesgesundheitsministerium. (dhpv.de)

Kann ich meine Hausärzt:in in Entscheidungen einbeziehen?2025-11-19T16:51:01+01:00

Ja — die enge Absprache zwischen Klinik und Hausarzt/-ärztin ist ausdrücklich vorgesehen und verbessert die Kontinuität der Behandlung. (dggeriatrie.de)

Wer koordiniert die Überleitung nach Hause?2025-11-19T16:50:09+01:00

In der Regel das Entlassungsmanagement der Klinik in Kooperation mit dem Palliativteam und ggf. dem Case- oder Sozialmanagement. Ein schriftlicher Überleitungsplan fasst Maßnahmen, Medikamente und Ansprechpartner zusammen. (bundesgesundheitsministerium.de)

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