Die Kostenübernahme hängt von der Art der Versorgung ab:

  • Medizinische Hilfsmittel (z. B. Stomabeutel, Ernährungssonden) werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.
  • Pflegehilfsmittel (z. B. Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen) können von der Pflegekasse bezuschusst oder vollständig übernommen werden.
  • Pflegeleistungen werden abhängig vom Pflegegrad finanziert.