Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für sogenannte „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ (Produktgruppe 54) bis zu einem Wert von 42 € pro Monat. Die gesetzliche Grundlage ist § 40 SGB XI.
Zu den erstattungsfähigen Produkten gehören:
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Einmalhandschuhe & Fingerlinge
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Hände- und Flächendesinfektionsmittel
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Mundschutz (medizinische Masken / FFP2)
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Schutzschürzen
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Saugende Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch)
