Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für sogenannte „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ (Produktgruppe 54) bis zu einem Wert von 42 € pro Monat. Die gesetzliche Grundlage ist § 40 SGB XI.
Zu den erstattungsfähigen Produkten gehören:

  • Einmalhandschuhe & Fingerlinge

  • Hände- und Flächendesinfektionsmittel

  • Mundschutz (medizinische Masken / FFP2)

  • Schutzschürzen

  • Saugende Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch)