Geräte & Pflegehilfsmittel — Hilfe für Patient:innen & Angehörige

Zuletzt aktualisiert: 17.02.20262,4 Min. Lesezeit
Geräte & Pflegehilfsmittel 2026-02-17T08:42:22+01:00

Einleitung

Als Teil unserer Homecare-Leistungen erklären wir, welche Geräte & Pflegehilfsmittel es gibt, wer Anspruch hat, wie die Versorgung abläuft und wie Sie schnell Unterstützung erhalten — verständlich für Patient*innen und Angehörige. Homecare umfasst dabei die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln zu Hause sowie die koordinierenden Dienstleistungen. (bvmed.de)

Warum Geräte & Pflegehilfsmittel wichtig sind

  • Erleichterung der täglichen Pflege (z. B. Betten, Hebelifte).
  • Mehr Sicherheit und Hygiene im Alltag (z. B. Inkontinenzprodukte, Bettschutzeinlagen).
  • Erhalt der Selbstständigkeit und Lebensqualität.

Diese Hilfsmittel sind oft Teil der Leistungspflicht der Krankenkassen und der Pflegeversicherung — das GKV-Hilfsmittelverzeichnis dokumentiert, welche Produkte erstattungsfähig sein können. (gkv-spitzenverband.de)

Wer hat Anspruch?

  • Krankenkasse (GKV/PKV): Erstattung möglich, wenn das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist; Orientierung gibt das Hilfsmittelverzeichnis (§139 SGB V). (gkv-spitzenverband.de)
  • Pflegekasse: Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1 haben Anspruch auf bestimmte Pflegehilfsmittel (z. B. Verbrauchsmaterialien bis zu einer festgelegten Höhe). Antragstellung über die Pflegekasse ist notwendig. (bundesgesundheitsministerium.de)

Häufige Hilfsmittel-Kategorien

Mobilität & Lagerung

Pflegebetten, Matratzen, Lagerungskissen, Hebelifte.

Kontinenz & Hygiene

Einlagen, Inkontinenzhosen, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel.

Atmung & Beatmung

Sauerstoffgeräte, Absauggeräte (bei Bedarf durch Homecare-Dienstleister).

Ernährung & Sondenversorgung

Ernährungspumpen, Sondenzubehör, enterale Ernährung.

Wundversorgung & Verbandmittel

Spezielle Verbandsmaterialien, Wundauflagen, Hilfsmittel zur Wundüberwachung.

(Die konkrete Einstufung und Verfügbarkeit finden Sie im Hilfsmittelverzeichnis bzw. beim Hersteller/Versorger.) (hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de)

So läuft die Versorgung ab — Schritt für Schritt

  1. Bedarf klären: Ärztliche Verordnung / Feststellung der Notwendigkeit.
  2. Angebot & Auswahl: Beratung durch Homecare-Dienstleister oder Sanitätshaus.
  3. Antrag & Genehmigung: Einreichung bei Krankenkasse / Pflegekasse; Fristen beachten. (gkv-spitzenverband.de)
  4. Lieferung & Einweisung: Lieferung in die Häuslichkeit, Schulung von Patient*innen und Angehörigen. (bvmed.de)
  5. Nachsorge & Wartung: Wartung von technischen Geräten, Nachlieferungen von Verbrauchsmaterialien.

Was Sie als Patient*in / Angehörige wissen sollten

  • Verordnung: Viele Hilfsmittel benötigen eine ärztliche Verordnung; prüfen Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse. (gkv-spitzenverband.de)
  • Kosten: Wenn die Krankenkasse die Notwendigkeit bestätigt, werden Kosten übernommen; bei Pflegehilfsmitteln gelten besondere Regeln und ggf. monatliche Pauschalen. (bundesgesundheitsministerium.de)
  • Qualität & Sicherheit: Medizinische Geräte unterliegen Regulierung (Medizinproduktegesetz) und werden vom BfArM thematisch begleitet. Achten Sie auf CE-Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung. (bfarm.de)

Unsere Leistungen

  • Individuelle Beratung & Bedarfsermittlung.
  • Beschaffung, Lieferung und fachgerechte Einweisung.
  • Schulung von Angehörigen und Pflegekräften.
  • Wartung, Austausch und Notfallkontakt.

(Leistungsumfang kann je nach Anbieter variieren — wir helfen beim Antrag und der Abrechnung mit den Kostenträgern.) (bvmed.de)

Häufige Fragen & Antworten

Was tun, wenn die Kasse ablehnt?2025-11-18T10:57:49+01:00

Widerspruch einlegen; oft hilft eine ergänzende ärztliche Stellungnahme oder Beratung durch Patienten-/Verbraucherschutz. (verbraucherzentrale.de)

Wer installiert technische Geräte (z. B. Hebelift)?2025-11-18T10:57:14+01:00

Homecare-Dienstleister oder zugelassene Versorger liefern und installieren meist vor Ort und schulen Benutzer*innen. (bvmed.de)

Brauche ich immer eine Verordnung?2025-11-18T10:56:33+01:00

Viele Hilfsmittel erfordern eine ärztliche Verordnung; bei reinen Verbrauchs-Pflegehilfsmitteln genügt oft der Antrag bei der Pflegekasse. (gkv-spitzenverband.de)

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