AGV Medical Care
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Pflegebox2026-01-28T16:01:54+01:00

Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € / Monat.

Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben alle Personen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 40 des Elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI), welcher festlegt, dass die Pflegekasse die Kosten für benötigte Produkte erstattet. 

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1. Auswahl Ihres Pflegepakets

Wählen Sie bis zu 3 Positionen:

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Wichtige Hinweise für die Anfrage.

  • Kostenfrei ab Pflegegrad 1
  • Wir kümmern uns um alle Anträge
  • Kostenlose monatliche Lieferung
  • Jederzeit flexibel Box-Inhalte anpassen
  • *Bitte beachten Sie: Die Bereitstellung der Hilfsmittel und die Übernahme der Kosten erfolgen nach einer Prüfung und Feststellung des persönlichen Bedarfs durch die zuständige Pflegekasse.

  • *Ein ärztliches Rezept ist dafür nicht notwendig, der Antrag bei der Kasse reicht aus.

Wichtige Hinweise für die Übermittlung.

  • Kostenfrei ab Pflegegrad 1
  • Wir kümmern uns um alle Anträge
  • Kostenlose monatliche Lieferung
  • Jederzeit flexibel Box-Inhalte anpassen
  • *Bitte beachten Sie: Die Bereitstellung der Hilfsmittel und die Übernahme der Kosten erfolgen nach einer Prüfung und Feststellung des persönlichen Bedarfs durch die zuständige Pflegekasse.

  • *Ein ärztliches Rezept ist dafür nicht notwendig, der Antrag bei der Kasse reicht aus.

Häufige Fragen & Antworten

Kontaktieren Sie uns direkt für eine individuelle Beratung. Unser Experte Herr Mustermann hilft Ihnen gerne weiter.

Muss ich die Hilfsmittel beantragen oder kommen sie automatisch?2026-01-20T14:23:44+01:00

Die Bereitstellung erfolgt nicht automatisch. Sie müssen einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Diese prüft den persönlichen Bedarf und bewilligt anschließend die Kostenübernahme.
Gut zu wissen: Ein ärztliches Rezept ist dafür nicht notwendig, der Antrag bei der Kasse reicht aus.

Wer hat genau Anspruch auf die zuzahlungsfreien Pflegehilfsmittel?2026-01-20T14:21:22+01:00

Anspruch haben alle Versicherten mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5, die in ihrer häuslichen Umgebung versorgt werden.
Zusatzinfo: Die Pflege muss dabei zumindest teilweise von privaten Pflegepersonen (z.B. Angehörigen oder Freunden) durchgeführt werden.

Welche Produkte sind enthalten und wie hoch ist die Erstattung?2026-01-20T14:22:48+01:00

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für sogenannte „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ (Produktgruppe 54) bis zu einem Wert von 42 € pro Monat. Die gesetzliche Grundlage ist § 40 SGB XI.
Zu den erstattungsfähigen Produkten gehören:

  • Einmalhandschuhe & Fingerlinge

  • Hände- und Flächendesinfektionsmittel

  • Mundschutz (medizinische Masken / FFP2)

  • Schutzschürzen

  • Saugende Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch)

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